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Blitzerwarner

Blitzerwarner verboten – mit Schlupfloch – Verkehrs-Recht

Auch Beifahrer-Nutzung von Blitzer-Apps / Blitzerwarner kann zu Geldbußen führen

Ein Autofahrer kann eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn ein Beifahrer mit dem Einverständnis des Fahrers eine Blitzer-App auf seinem Mobiltelefon nutzt, um vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu warnen. Das gleiche dürfte auch für Blitzerwarner gelten. So hat der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe in einem Beschluss vom 7. Februar 2023 (Aktenzeichen: 2 ORbs 35 Ss 9/23) entschieden, dass ein Autofahrer aus dem Rhein-Neckar-Kreis eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro zahlen muss, nachdem er mit einer „Blitzer-App“ auf dem Handy seiner Beifahrerin erwischt wurde. Doch die Sache hat ein Haken, bzw. sogar ein Schlupfloch.

Finger weg vom Blitzerwarner des Beifahrers!

Die Entscheidung des Amtsgerichts Heidelberg vom 07. Oktober 2022 (15a OWi 570 Js 13458/22), das dem Autofahrer eine Geldbuße aufgrund seiner Kenntnis von der Blitzer-App auferlegt hatte, wurde vom Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt. Das Gericht betonte, dass ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1c Satz 3 der Straßenverkehrsordnung nicht nur dann vorliegt, wenn der Fahrer selbst eine App zur Warnung vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen nutzt, sondern auch dann, wenn der Beifahrer eine „Blitzer-App“ aktiviert hat und der Fahrer die Warnfunktion der App nutzt. Auf diese Kenntnis des Fahrers schloss das Amtsgericht insbesondere aus dem Umstand, dass er das Mobiltelefon bewusst zur Seite schob, als er von Polizeibeamten wegen seines auffälligen Fahrverhaltens kontrolliert wurde. Es bleibt fraglich ob er auch ein Bußgeld hätte zahlen müssen, wenn er das Smartphone nicht angefasst hätte.

Urteil rechtskräftig: Auch die Beifahrer-Nutzung des Blitzerwarners kann verboten sein!
Es ist wichtig zu beachten, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe rechtskräftig ist und gegen sie keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden können. Autofahrer sollten daher vorsichtig sein und sicherstellen, dass keine Blitzer-Apps auf ihren Mobiltelefonen oder den Geräten ihrer Beifahrer installiert und aktiviert sind, um mögliche Geldbußen zu vermeiden.

Blitzerwarner erlaubt oder verboten? § 23 Abs. 1c StVO lautet:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“

Es gibt also noch ein kleines Schlupfloch, selbst nach dem rechtskräftigen Urteil. Selbst nach dem neuen Gerichtsurteil ist es weiterhin theoretisch möglich, solche Anwendungen im Fahrzeug zu nutzen. Das Verbot greift, auch nach § 23 Abs. 1c StVO nur dann, wenn der Fahrer – bzw. derjenige der das Fahrzeug führt – die Warnfunktion der App oder einen Blitzerwarner aktiv nutzt. Jedoch stellt sich die Frage, wie man dies überprüfen möchte, wenn zum Beispiel einer der Mitfahrer den Fahrer mündlich auf einen drohenden Blitzer aufmerksam macht und der Fahrer sich weder optisch noch akustisch selbst über die besondere Gefahrenstelle warnen lässt. Dem Fahrer ist es lediglich während der Fahrt verboten, ein Blitzer-Warngerät zu nutzen. Wer sich jedoch vor Fahrtantritt oder während einer Pause an einem Rastplatz – im stehenden Fahrzeug, dessen Motor nicht läuft – über die Geschwindigkeitskontrollen auf der Strecke informiert, dürfte ebenfalls kein Bußgeld erwarten, vorausgesetzt, das Gerät wird bei Fahrtantritt wieder deaktiviert.

Es ist nicht verboten sich vorher im Radio, im Internet oder in der Zeitung über aktuelle Blitzer zu informieren. In anderen Ländern, zum Beispiel in Österreich, ist die aktive Warnung vor Blitzern sogar gestattet. Navigationsgeräte dürfen auch vor besonders interessanten Punkten (POI) warnen. In der Schweiz drohen hingegen mindestens 200 Euro Strafe, in Deutschland wird man mit mindestens 75 Euro bestraft. Zusätzlich gesellt sich ein Punkt im Verkehrsünderregister in Flensburg hinzu.

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