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Unsere Stau Tipps

Der Stau hat sicherlich noch weniger Fans als der Montag, aber mit etwas Besonnenheit kann man beides meistern! Damit die Rettungskräfte in einem Unfallfall schnellstmöglich zur Unfallstelle kommen muss schon bevor der Verkehr zum erliegen kommt eine Rettungsgasse gebildet werden.

Die Rettungsgasse

§11 Abs. 2 StVO: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Wir müssen nicht erwähnen, dass man bei Missachtung dieser Regelung nicht nur Menschenleben gefährdet, sondern auch Gefahr läuft zur Kasse gebeten zu werden, oder? Die Strafen fangen ab 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg an. Mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung klettern die Strafen nach oben und hier droht auch ein Fahrverbot.

Man darf im Stau auch nicht den Standstreifen nutzen um so „am Stau vorbei“ zur nächsten Abfahrt zu gelangen. Rückwärts fahren oder wenden darf man nur auf ausdrücklicher Anweisung der Polizei.

Kein Handy am Steuer

Unfälle scheinen eine magische Anziehungskraft auf Gaffer und Hobby-Fotografen zu haben. Das ist nicht nur pietätlos sondern natürlich auch nicht erlaubt, denn auch im Stau gilt: Handy am Steuer – das wird teuer! Egal ob man telefoniert, im Internet gesurft oder Fotografiert hat. Ist der Motor nicht komplett ausgeschaltet, die Start-Stopp-Funktion zählt hier nicht, darf das Handy nur mit einer gekoppelten Freisprechanlage genutzt werden ohne das Mobiltelefon dabei in der Hand zu halten.

Die ältere Generation kennt bestimmt noch den Film „Super-Stau“. Dort wurden nach eine Vollsperrung sogar Parzellen aufgeteilt. Doch das was im Film unterhaltsam war, sieht in der Realität anders aus. Nach § 18 Abs. 9 Satz 1 StVO ist das Aussteigen auf der Autobahn nicht gestattet, wir können aber davon ausgehen, dass die Polizisten bei Vollsperrungen auf das Verwarngeld (10 Euro) verzichten wenn man die Rettungskräfte nicht behindert und in der unmittelbaren Nähe vom Fahrzeug bleibt.

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