Menu
Nahaufnahme des Lenkrads und des Armaturenbretts eines Nissan-Fahrzeugs. Zu sehen sind Bedientasten am Lenkrad, das Nissan-Logo und ein Teil der Mittelkonsole mit Klima- und Mediensteuerung.

Wann darf man Hupen?

Wann darf man hupen? Wann darf man nicht hupen und was kostet das?

Kaum ein technisches Detail im Auto ist so unscheinbar und zugleich so selbstverständlich wie die Hupe. Ob Kleinwagen oder Lkw, Oldtimer oder Elektroauto: Der kurze, durchdringende Ton gehört zur Grundausstattung jedes Fahrzeugs und vermutlich hat jeder Autofahrer die Hupe auch schon einmal benutzt ob nun erlaubt oder nicht. Die Geschichte der Hupe reicht übrigens viel weiter zurück als das Automobil selbst.

Herkunft und Entwicklung der Hupe

Schon in der Kutschenzeit nutzten Fuhrleute akustische Signale, um Fußgänger oder andere Wagen zu warnen. Mit den ersten Automobilen um 1900 wurde eine Hupe unverzichtbar: Autos waren schneller als Pferdekutschen, zugleich aber so leise, dass sie überraschend auftauchten.

Die ersten Hupen an Autos waren mechanische Ballhupen, die durch Drücken eines Gummiballs einen Luftstoß erzeugten, der eine Metallzunge in Schwingung versetzte. So entstand das typische „Honk“-Geräusch. Ab 1910 setzten sich elektromechanische Systeme durch, etwa die Klaxon-Hupe. Ein kleiner Motor brachte eine gezahnte Scheibe in Bewegung, die eine Metallmembran vibrieren ließ. Das Ergebnis war das markante „Ahooga“, bekannt aus dem Ford Model T.

Parallel entwickelten sich pneumatische Fanfaren, zunächst bei Lkw, Bussen oder Zügen. In Pkw fanden sie erst mit kompakten elektrischen Kompressoren Einzug. Ab den 1920er-Jahren verbreiteten sich elektromagnetische Membranhupen, die bis heute Standard sind. Hier sorgt eine Spule durch schnelles Anziehen und Lösen eines Metallankers dafür, dass eine Membran vibriert und das charakteristische „Tröööt“ oder „Tuut“ erklingt.

Heute schreibt die StVZO für jedes Kfz eine Hupe vor. Sie darf maximal 105 Dezibel in sieben Metern Entfernung erreichen und dient ausschließlich als Warnsignal. Parallel dazu haben Elektroautos inzwischen eigene Warntöne bei niedrigen Geschwindigkeiten, um für Fußgänger hörbar zu sein. Wir erinnern uns an die Pferdekutschen die für die Fußgänger zu leise waren? Die Geschichte wiederholt sich. Kommen wir aber zur Eingangsfrage, wann ist das Hupen im Fahrzeug erlaubt und da müssen wir direkt mit einem kleinen Missverständnis aufräumen, denn eigentlich heißt es gar nicht hupen!

Wann ist die Nutzung der Hupe erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung spricht nicht direkt von „Hupen“, sondern von Schallzeichen. § 16 Abs. 1 StVO regelt eindeutig, wann sie eingesetzt werden dürfen: Innerorts nur, wenn man sich selbst oder andere gefährdet sieht. Außerorts zusätzlich als Zeichen beim Überholen. Gerade im Ausland hört man oft vor schlecht einsehbaren Kurven auf der Landstraße ein „Schallzeichen“, hier in Deutschland ist es eher unüblich. Aber was bedeutet das im Umkehrschluss?

Wer in der Stadt an der Ampel ungeduldig hupt, obwohl der Vordermann die Grünphase verschläft, verstößt gegen die Regeln, denn damit gefährdet die Person weder sich selbst noch andere. Erlaubt ist die Hupe dagegen, wenn ein Kind zwischen parkenden Autos auf die Fahrbahn läuft, ein Wagen ohne Rücksicht ausparkt oder ein plötzlicher Spurwechsel droht.

Wann ist die Hupe verboten?

Nicht erlaubt ist das Hupen aus Protest oder Ungeduld, etwa wenn ein anderer Fahrer ohne zu blinken abbiegt oder die Vorfahrt missachtet und auch reine Freudensignale, etwa nach Toren bei Fußballspielen oder im Hochzeitskorso, sind gesetzlich untersagt. Auch das Grüßen von Bekannten mittels Hupe ist tatsächlich untersagt.

Nun muss man aber sagen, dass hier das Opportunitätsprinzip gilt. Übersetzt bedeutet dies, dass die Polizei und Ordnungsbehörden – also die Überwacher des rollenden und ruhenden Verkehrs – durchaus einen gewissen Ermessensspielraum haben. Gerade bei Hochzeiten oder großen Sportereignissen wird das Hupkonzert oft toleriert, solange es im Rahmen bleibt. Übertreibungen oder Gefährdungen können jedoch geahndet werden und es gibt es ein Verwarngeld.

Bußgeld fürs Hupen?

Wer die Hupe missbräuchlich einsetzt, kann ein Verwarngeld riskieren. Das „Bußgeld“ liegt aktuell bei 5 Euro, wenn keine Belästigung vorliegt und 10 Euro, wenn sich andere gestört fühlen.  Das Hupen kann im Einzelfall rechtlich auch anders bewertet werden, wenn durch den Einsatz der Hupe ein Unfall oder eine Nötigung entsteht. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt die Hupe nur dann, wenn Gefahr droht und vermeidet so Ärger, Bußgelder und riskante Situationen.