
Turboabschreibung für E-Fahrzeuge
Jetzt als Gewerbekunde steuerlich profitieren
Nutzen Sie die neue steuerliche Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und senken Sie Ihre Steuerlast bereits im Jahr der Anschaffung deutlich. Wir beraten Sie markenübergreifend und unterstützen Sie von der Auswahl bis zur Auslieferung.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu 75 % Sonderabschreibung im ersten Jahr möglich
- Gilt für neu angeschaffte, rein elektrische Fahrzeuge im Betriebsvermögen
- Spürbarer Liquiditätsvorteil für Ihr Unternehmen
- Ideal für Dienstwagen, Poolfahrzeuge und Flotten
Was bedeutet der Investitionsbooster konkret?
Die Bundesregierung fördert die Elektromobilität im betrieblichen Bereich durch eine deutlich erhöhte Abschreibung im Jahr der Anschaffung. Statt die Fahrzeugkosten über viele Jahre gleichmäßig zu verteilen, können Sie einen Großteil der Kosten sofort steuerlich geltend machen. Die Regelung gilt für E-Autos, die zwischen 01.07.2025 und 31.12.2027 neu angeschafft werden.
Beispielrechnung: Investitionsboost bei 40.000 € Anschaffungskosten
vereinfachte Darstellung
| Jahr | Normale lineare Abschreibung (über 6 Jahre) | Investitionstbooster |
|---|---|---|
| 1 | 6.667 € | 30.000 € (75 %) |
| 2 | 6.667 € | 5.000 € |
| 3 | 6.667 € | 3.000 € |
| 4 | 6.667 € | 2.000 € |
| 5 | 6.667 € | – |
| 6 | 6.665 € | – |
| Summe | 40.000 € | 40.000 € |
Unterschied:
Mit dem Investitionsbooster können Sie im ersten Jahr 23.333 € mehr steuerlich geltend machen als bei der normalen Abschreibung.
Steuerlicher Effekt:
(vereinfachtes Beispiel bei ca. 30 % Steuersatz)
- Normale Abschreibung im Jahr 1:
6.667 € × 30 % ≈ 2.000 € Steuerentlastung - Investitionsbooster im Jahr 1:
30.000 € × 30 % ≈ 9.000 € Steuerentlastung
✅ Liquiditätsvorteil im ersten Jahr: ca. 7.000 €
⚠️ Hinweis: Diese Berechnung dient ausschließlich zur vereinfachten Veranschaulichung. Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt von der finalen gesetzlichen Ausgestaltung sowie von den individuellen steuerlichen Verhältnissen ab. Keine steuerliche Beratung.

Wer kann Investitionsbooster nutzen?
Die Sonderabschreibung richtet sich an:
- Selbstständige & Freiberufler
- Einzelunternehmen & Personengesellschaften
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG)
Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug:
- ein reines Elektrofahrzeug ist (kein Hybrid).
- zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird
- neu angeschafft wird
Ihre Vorteile als Gewerbekunde
- Deutliche Steuerersparnis im Anschaffungsjahr
- Mehr Liquidität für Ihr Unternehmen
- Moderne, emissionsfreie Mobilität für Ihr Team
- Positive Wirkung auf Ihr Unternehmensimage
- Vorbereitung auf kommende Umweltauflagen & Nachhaltigkeitsziele
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❓ Häufige Fragen (FAQ)
Ja, die Regelung gilt fahrzeugbezogen und ist nicht auf ein einzelnes Fahrzeug begrenzt.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Auch hier empfiehlt sich eine individuelle steuerliche Prüfung.
In der Regel nein, da die Abschreibung nur dem wirtschaftlichen Eigentümer zusteht. Bei bestimmten Finanzierungsmodellen kann es jedoch Sonderkonstellationen geben – wir beraten Sie gern gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
Das Investitionssofortprogramm der Regierung ist nicht auf Neufahrzeuge ohne vorherige Erstzulassung beschränkt, sondern schließt auch gebrauchte E-Fahrzeuge ein, die neu angeschafft werden.
⚠️ Wichtiger rechtlicher Hinweis (Haftungsausschluss)
Die auf dieser Website dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die tatsächliche steuerliche Behandlung hängt von den individuellen Verhältnissen des Unternehmens sowie von der jeweils gültigen Gesetzeslage ab. Wir empfehlen ausdrücklich die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer und Gesetzesänderungen vorbehalten.
