
Neue Bundesförderung 2026 · Für Mehrfamilienhäuser
Wallbox-Förderung:
Jetzt staatlichen Zuschuss sichern
Der Bund fördert Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern – der perfekte Zeitpunkt für Ihr E-Auto. Wir beraten Sie ganzheitlich: vom Fahrzeug bis zur Wallbox.
Bundesförderung Ladeinfrastruktur
🔌 Nicht rückzahlbarer Zuschuss vom Bund
Für Wallbox, Verkabelung, Netzanschluss und Baumaßnahmen in Mehrparteienhäusern ab 3 Wohneinheiten.
Bundesförderung 2026
🔌 Staatlicher Zuschuss für Ihre Wallbox
Für Mehrparteienhäuser ab 3 Wohneinheiten · Nicht rückzahlbarer Zuschuss vom Bund
12 Standorte
60 Jahre Erfahrung
Familienunternehmen
E-Mobilität aus einer Hand
So funktioniert die Wallbox-Förderung
Das Bundesministerium für Verkehr fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern – einfach, unbürokratisch und als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
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Großzügiger Zuschuss
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die genaue Förderhöhe wird im jeweiligen Förderaufruf festgelegt – bei KMU ist sogar eine höhere Förderintensität möglich.
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Für Mehrfamilienhäuser
Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten im Bestand – egal ob Eigentumswohnung, Mietobjekt oder WEG-Gemeinschaft.
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Vieles wird gefördert
Wallbox, Verkabelung, Netzanschluss inkl. Baukostenzuschuss, Transformatoren und notwendige Baumaßnahmen.
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Grüner Strom Pflicht
Der Betrieb der Wallbox muss mit erneuerbarer Energie erfolgen – gut für die Umwelt und Ihren Geldbeutel.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich an verschiedene Eigentümergruppen – prüfen Sie, ob Sie berechtigt sind.
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Wohnungseigentümer
Sie besitzen eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus und möchten einen Stellplatz mit einer Wallbox ausstatten.
🏢
Hauseigentümer
Sie sind Eigentümer eines Mehrparteienhauses (ab 3 Wohneinheiten) und möchten Stellplätze elektrifizieren.
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WEG-Gemeinschaften
Wohnungseigentümergemeinschaften können gemeinsam Ladeinfrastruktur für ihre Stellplätze beantragen.
Was genau wird gefördert?
Von der Wallbox bis zur Baumaßnahme – diese Kosten können übernommen werden:
✅ Förderfähig
- Wallbox / Ladepunkt (Typ 2 oder CCS)
- Dazugehörige technische Ausrüstung
- Netzanschluss inkl. Baukostenzuschuss
- Stromkabel, Transformatoren & Verkabelung
- Vorverkabelung für spätere Ladepunkte
- Notwendige Baumaßnahmen & Tiefbau
- Anpassung von Grundflächen
❌ Nicht förderfähig
- Planungskosten
- Genehmigungsgebühren
- Laufende Betriebskosten
- Leasingraten oder Mietkosten für Hardware
In 3 Schritten zur eigenen Wallbox
Wir machen es Ihnen einfach – von der Beratung bis zum Laden zu Hause.
1
Beratungstermin bei uns
Wir beraten Sie zum passenden E-Auto. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – persönlich oder telefonisch.
2
Wallbox durch ProElectrify
Unser Partner ProElectrify übernimmt die Beratung der Lademöglichkeiten und die Installation Ihrer Wallbox – von der Planung über den Förderantrag bis zur fachmännischen Montage.
3
Zu Hause laden – los geht’s
Wallbox installiert, E-Auto da – ab jetzt laden Sie bequem zu Hause. Kein Anstehen an öffentlichen Säulen, kein Stress. Einfach ankommen und einstecken.
Gut zu wissen
Wann muss ich den Antrag stellen?
Wichtig: Das Vorhaben darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen werden. Das heißt, Sie sollten noch keinen Installationsvertrag abgeschlossen haben. Der Kauf eines Grundstücks oder die Stellung eines Netzanschlussbegehrens gelten allerdings nicht als Vorhabenbeginn. Der genaue Zeitraum für die Antragstellung wird im jeweiligen Förderaufruf bekannt gegeben.
Wie lange läuft die Förderung?
Die Förderrichtlinie gilt seit dem 25. März 2026 und ist zunächst bis zum 30. Juni 2027 befristet, kann aber bis maximal 31. Dezember 2030 verlängert werden. Die Umsetzung Ihres Projekts darf in der Regel bis zu 36 Monate dauern.
Muss ich die Wallbox selbst betreiben?
Die Wallbox muss mit Ökostrom betrieben werden. Während des Umsetzungszeitraums und der anschließenden Zweckbindungsfrist darf die Ladeinfrastruktur nicht verkauft, stillgelegt oder abgebaut werden. Der Ladepunkt ist nicht öffentlich zugänglich und nur für Bewohner des Mehrparteienhauses bestimmt.
Welche Steckertypen werden gefördert?
Gefördert werden Ladepunkte mit Typ 2-Anschluss (Wechselstrom, der Standard für die meisten Wallboxen) und CCS-Anschluss (Gleichstrom-Schnellladen). Beide sind EU-weit einheitliche Standards, die von allen gängigen Elektrofahrzeugen unterstützt werden.
Wo stelle ich den Förderantrag?
Die Anträge werden elektronisch beim beauftragten Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH WPG eingereicht. Die genauen Fristen und Unterlagen werden in separaten Förderaufrufen veröffentlicht. Unser Partner ProElectrify unterstützt Sie gerne beim gesamten Antragsprozess.
Unser Partner für Ihre Wallbox: ProElectrify
Während wir Sie zum perfekten E-Auto beraten, kümmert sich ProElectrify um die Elektrifizierung Ihres Stellplatzes.

ProElectrify ist spezialisiert auf die Elektrifizierung von Gebäuden und übernimmt die komplette Wallbox-Installation in Ihrem Mehrfamilienhaus – inklusive Beratung zum Förderantrag, Planung der Elektroinstallation und fachgerechter Montage. So profitieren Sie von einem Rundum-sorglos-Paket aus einer Hand.
Wallbox gesichert? Dann fehlt nur noch das passende E-Auto.
Bei der Auto Mattern Gruppe finden Sie eine große Auswahl an Elektrofahrzeugen – von kompakten Stadtwagen bis zum geräumigen Familien-SUV. Wir beraten Sie persönlich an 12 Standorten in OWL.
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Hinweise zur Förderung
Die dargestellten Informationen basieren auf der Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ des Bundesministeriums für Verkehr (BMV), veröffentlicht am 24. März 2026 (BAnz AT 24.03.2026 B1). Die konkreten Fördersätze, Höchstbeträge und Antragsfristen werden in separaten Förderaufrufen des Projektträgers (PricewaterhouseCoopers GmbH WPG) bekannt gegeben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Auto Mattern Gruppe ist kein Förderberater – für verbindliche Auskünfte zum Förderantrag wenden Sie sich bitte an den Projektträger oder unseren Partner ProElectrify. Stand: April 2026.

