Schon gewusst...? Immer für Sie in Bewegung. hier finden Sie unsere Broschüre

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Liebe Autofans,


die Tage werden länger, der Frühling steht vor der Tür. Bei uns, der NISSAN Auto-Mattern Gruppe, erwartet Sie in Kürze ein großes Ereignis: unsere Tage der offenen Tür am 10.03. und 11.03.2012*, zu denen wir Sie herzlich einladen.

Freuen Sie sich auf ein echtes Hightech-Erlebnis: Den NISSAN Around View Monitor im QASHQAI. Vier Kameras sorgen für eine 360-Grad Rundumsicht in Vogelperspektive. Eine vorgezeichnete Markierung des Parkbereichs zeigt den Spielraum beim rückwärts Ein- und Ausparken – in dieser Fahrzeugklasse einmalig!

Innovative Technologien, die sich nach dem Fahrer richten und nicht umgekehrt, sorgen also garantiert für Fahrspaß. Und auch drum herum wird es bunt. Neben den vielen spannenden Fahrzeugen aus der NISSAN Modellpalette warten ein tolles Rahmenprogramm und ein leckeres Catering auf Sie. Plus ein großes Gewinnspiel und eine persönliche Überraschung, die Sie einfach gegen den Coupon, der sich in dem Magazin You, Your Life & Your Nissan befindet, eintauschen können. Es lohnt sich also, vorbeizukommen.

You, Your Life & Your Nissan 
  PDF-Version: You, Your Life & Your Nissan 

Wir freuen uns auf Sie!

Ihre Teams von Auto-Mattern,

AM Automobile und AZ Automobile

 

*Außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten keine Beratung, keine Probefahrt und kein Verkauf.

NISSAN gestattet die Verwendung von Super E10 rückwirkend ab dem Baujahr 2000.
Dies gilt nun ausnahmslos für alle Fahrzeuge mit Benzinmotoren, die ROZ95 tanken dürfen!
Das heißt Nissan 350Z, 370 Z und GT-R tanken weiter SuperPlus - wie bisher auch!
Noch mehr Fragen - hier die Antworten von Nissan!

Hier die DAT-Liste für die E10 Verträglichkeit aller Marken

Winterreifenpflicht wird wieder aktuell
Vorgeschriebene Eigenschaften bei Schnee und Eis
winterraederSo sehen es Reifenfachleute am liebsten: Das M+S-Zeichen erfüllt die Vorschriften für einen Winterreifen, das Schneeflockensymbol steht für ein hohes Sicherheitsniveau.
Auch wenn der Winter meist überraschend kommt – er kommt. Entsprechend den Witterungsbedingungen sind seit Ende des vergangenen Jahres Winterreifen vorgeschrieben. Noch hat allerdings nicht jeder Werkstattkunde die neuen Umrüstpflichten verinnerlicht: Laut einer jüngst veröffentlichten Puls-Umfrage im Auftrag der Werkstattkette ATU kennt jeder zehnte Autofahrer die gesetzliche Vorschrift nicht.

Dazu passend hat der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk (BRV) vor kurzem nochmals die Öffentlichkeit informiert, was der Gesetzgeber unter Winterreifen versteht. Definiert sind sie dem Verband zufolge als „mit M+S gekennzeichnete Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen“ (siehe auch die erste Frage).

Auf die Schneeflocke achten
Dem BRV zufolge lässt das M+S-Zeichen allerdings noch viel Spielraum in puncto Sicherheit. Der Verband rät daher, beim Reifenkauf zusätzlich auf das einvulkanisierte Schneeflockensymbol zu achten. Reifen mit diesem Zeichen haben in Tests deutlich kürzere Bremswege bewiesen. Eine gesetzliche Grundlage für das Schneeflockensymbol gibt es in Deutschland allerdings nicht. Was bei der Winterreifenpflicht zu beachten ist, erläutert »kfz-betrieb ONLINE« in Form von Fragen und Antworten.

Welche Autoreifen werden vom Gesetzgeber akzeptiert?

Als Winterreifen gelten alle M(atsch)+S(chnee)-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern, der ADAC empfiehlt aber 4 Millimeter. Händler kritisieren, dass es keine EU-weite Definition gibt, was genau ein Winterreifen ist. Laut ADAC öffnet das nun ausreichende „M+S“-Zeichen Billigware „Tür und Tor“. Tauglicher seien Reifen, wenn sie zudem das Schneeflocken-Symbol tragen. Nicht erlaubt ist, einfach Schneeketten über die Sommerreifen zu ziehen. Die Pflicht war notwendig geworden, weil das Oberlandesgericht Oldenburg die bisherige Regelung für zu schwammig hielt, so konnten Autofahrer Bußgelder anfechten. Die Winterreifen sind Pflicht bei Schnee, Schneematsch oder Glätte.